Bethel Wissen

 

 

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Die Fachthemenreihe der Stiftungen Sarepta | Nazareth

Die Stiftungen Sarepta und Nazareth fördern im Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel u.a. die Wohlfahrtspflege und das öffentliche Gesundheitswesen durch Bildung, Wissenschaft und Forschung. Hierzu gehört seit 2015 auch die Themenreihe Bethel>wissen.

Das Heft wird von den Stiftungen Sarepta und Nazareth herausgegeben, um einen Beitrag zum Wissenstransfer, zu inhaltlicher Entwicklung und zur diakonischen Identität des Unternehmens und darüber hinaus zu leisten.

Das Heft zeichnet sich durch die Vielfalt an Perspektiven aus. In jedem Heft kommen Bethel interne oder externe Autorinnen und Autoren mit verschiedenen fachlichen Qualifikationen zu Wort, die zu den jeweiligen Themenschwerpunkten auf dem Hintergrund ihrer beruflichen Praxis Stellung nehmen und Erfahrungen berichten.

So bietet jedes einzelne Heft einen differenzierten und vielfältigen Einblick zu einem gemeinsamen Thema und Anliegen.

No. 12

Personal


Das neue Heft bethel>wissen bündelt Erfahrungswissen und praktisches Wissen ebenso wie theoretische und wissenschaftliche Erkenntnisse rund um das Thema „Personal“.

»Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen.« (Aristoteles)


Zum Heft
Dr. Simon Stark

Editorial

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Dr. Martha Seidel, Diakon Werner Arlabosse

Gemeinschaft verwirklichen

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Statements von Mitarbeitenden

Warum eigentlich?

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Sebastian Luschnat

Betriebliches Gesundheitsmanagement

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Dr. Katherina Ruwwe-Glösenkamp, Wolfgang Kern

Diakonische Bildung & Personalentwicklung

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Sabine Savrda

Personalarbeit administrativ

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Diakon Manuel Pietsch

Strukturiertes Bewerberinterview

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Christian Janßen, Diakon Jens Meyer-Prystav

Themen der Zukunft

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Hendrik Epe

It's the end of New Work as we know it

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Susanne Kamp

Freiwilliges Engagement

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Impressum

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Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth
Bethelweg 8
33617 Bielefeld

Telefon: 0521 144-4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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